Neue Verordnung für Holzheizungen, Kaminöfen und Feuerungsanlagen trat in Kraft

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Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen – und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen.

Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-verordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.

Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.

So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.

Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Literatur: Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU), Dessau-Roßlau, 19.03.2010


3 Kommentare zu “Neue Verordnung für Holzheizungen, Kaminöfen und Feuerungsanlagen trat in Kraft”

  1. Kaminofen 24. April 2011 um 17:20

    Es ist natürlich sehr sinnvoll veraltete Heizmodelle aus dem Verkehr zu ziehen, aber es ist tatsächlich so, dass die Handhabung der Ofenheizung auch schon den Feinstaub reduzieren kann. Aus diesem Grund ist eine Art kostenlose Verbraucher-Schulung für Ofennutzer vom Gesetzgeber verpflichtend sicher eine förderliche Idee, um Feinstaub und dessen unangenehme Auswirkungen zu reduzieren.

  2. Jonas 4. September 2017 um 14:39

    Guten Tag liebe Mitleser,
    vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Durch Kamine und Heizöfen werden viele Schadstoffe frei, die emittiert werden. Wenn man dies nicht kontrolliert und nicht in Grenzen hält, steigt der Feinstaubpegel und andere Schadstoffe in der Luft an. Damit die Luft in der eigenen Wohnung ebenfalls schadstofffrei bleibt, kann es sich lohnen, einen Luftreiniger anzuschaffen und diesen ebenfalls regelmäßig überprüfen zu lassen.

  3. Lea 14. November 2017 um 16:51

    Hi, danke für den interessanten Beitrag.
    Wir haben ein Informationsblatt für unseren gemauerten Ofen vom Schornsteinfeger erhalten, das sich mit der 42 bimschv beschäftigt, weil der an die Pufferspeicher im Heizraum angeschlossen ist. Danke, dass ihr das noch einmal erklärt. Ich dachte, dass die Verordnung mit dem Ofen in Verbindung steht und nicht mit Kühlwasser.

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