Herbizid-Verbot: Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten

Herbizide-im-GartenGift ums Haus und im Garten schadet der Umwelt und der Gesundheit

Noch immer kann man in der warmen Jahreszeit Personen sehen, die mit der Giftspritze den Gehweg oder die Einfahrt an ihrem Haus von Unkraut befreien. Was die wenigsten wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Wer zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen. Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und Umwelt zu schonen, denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe von Unkrautvernichtern ist sogar krebserregend und steht teils wegen der Gefahr für Gesundheit und Umwelt auf der Liste für ein generelles Verbot. Jeder, der trotzdem solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Eine erhebliche Gefährdung stellt die Anwendung von Unkrautvernichtern auch für Haustiere dar, insbesondere für Katzen, die ständig ihr Fell lecken.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Ob Wegerich, Löwenzahn oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – sehr zum Leidwesen des Eigentümers. Der feuchte Sommer hat die Pflanzenvegetation in den Spalten und Fugen der befestigten Wege stark begünstigt.

Pestizide, Herbizide, Fungizide verboten

Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. Was viele immer noch nicht wissen: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahren oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.

Verbot wegen Verseuchung der Gewässer

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hochdruckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Ausnahmen nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden

Das Herbizidverbot gilt für alle nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, also für Industriegelände, Bahngleise oder kommunale Flächen, wie Marktplätze oder Friedhofswege. Wer dafür verantwortlich ist, dass Gehwege verkehrssicher sind, wie Kommunen oder Firmen, kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot erhalten.

Tipps zur giftfreien Entfernung von Unkraut

Wege und Einfahrten sehen schnell unordentlich aus, wenn Unkraut aus allen Ritzen herauskommt. Wer kein Naturfreak ist, stört sich vielleicht daran oder möchte keine Blicke von den Nachbarn ernten. Man kann Unkraut auf Wegen, Terrassen, Einfahrten und dem Bürgersteig auch ohne Gift loswerden.

  • Nach dem Regen lässt sich Unkraut leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand ausreißen
  • Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste (gibt es jetzt auch mit langem Stiel) oder einem Spaten nach dem Regen leicht unkrautfrei bekommen
  • Sehr effektiv ist ein Hochdruckreiniger, es gibt sie auch zum Ausleihen im Baumarkt
  • Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte Fugenkratzer

Im PureNature Shop finden Sie: Giftfreie Schädlingsbekämpfungsmittel

Autor: Silvia K. Müller, CSN-Chemical Sensitivity Network, Juni 2010

Literatur: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Unkrautvernichter auf Wegen verboten, 30. 4. 2007


19 Kommentare zu “Herbizid-Verbot: Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten”

  1. Natur Freund 27. Juli 2010 um 14:00

    Ich finde es sollte generell so wenig wie möglich Chemie eingesetzt werden um die Natur zu kontrollieren, es gibt genug andere Möglichkeiten.

  2. S.B. 25. April 2011 um 08:01

    ich kann mir vorstellen, dass ein Cocktail aus Unkrautvernichter gesünder ist, als die Lebensmittel im Supermarkt ! Wie hoch sind dort die Geldstrafen für die Hersteller eigentlich ?
    Und gibt es überhaupt welche ?

  3. dirks 20. Mai 2011 um 17:41

    Ich finde, dass auch die Landwirte Giftverbot bekommen sollten. Es kann doch nicht sein, dass der kleine Mann mit der Gftspritze Schaden an der umwelt anstellt und der Bauer, der große Flächen bearbeitet und Gift spritzt, der tut das nicht. Wenn es beim kleinen Mann in kleinen Mengen schädlich ist, dann auch für Bauern, denn das geht auch ins Trinkwasser oder saugt er es nach Gebrauch wieder auf?

    Das Gesetz ist ein großer Witz, der Beste den ich je gehört habe.
    Denken die Behörden eigentlich, dass der Kleine Mann ein Trottel ist? Oder wollen die uns zu solchen machen?
    Deutschland du bist tief gesunken wenn man aus kleinen braven bundesbürgern kleine trottel machen will

    Behörden und Politiker, wann wacht Ihr eigentlich auf? Wir sind das Volk, Eure Wähler und keine Trottel.

  4. Georg 25. Mai 2011 um 16:47

    Der kleine Mann und seine Giftspritze sind ein großer Markt und hier wird reichlich Geld verdient.

    Das sind keine kleinen Fische und hier sollte richtig geahndet werden. Denn was nutzt ein Gesetz, wenn sich keiner dran hält. Herbizide und Insektizide dürften nicht an Privatpersonen verkauft werden. Auf den Flaschen steht nichts über Giftigkeit. Ich kann mich erinnern, dass da viel mit Blümchen und Umweltfreundlichkeit geworben wird.
    Und irgendwo steht dann kleingedruckt, wenn möglich versteckt (Roundup) irgendwelche Nebenwirkungen, natürlich nie vollständig, denn das müssen die Konzerne nicht angeben.
    Ich kenne einige Personen, die durch Insektizide krank wurden und ich finde es nicht so toll.
    Viele Privatpersonen haben zudem obstruse Vorstellungen wie schnell so ein Gift wirken soll. Denn davon steht auch nichts auf der Flasche und deshalb sprühen manche fleißig nach, obwohl es nicht nötig wäre.

  5. Silvia 25. Mai 2011 um 17:25

    Ganz Deiner Meinung Santa. In Kanada und USA führen Städte und Gemeinden Pestizid-und Herbizidverbote ein und Privatpersonen dürfen nichts mehr sprühen auf ihrem Grundstück. Bei uns gibt es überall Roundup im 3 liter Sommerangebot. Und es wird gekauft.

  6. Bärbel 28. September 2011 um 20:12

    Alles gut und schön und richtig, was hier geschrieben steht. Leider gilt das nicht für die Stadt Bad Tennstedt. Hier wurde am 26.09.2011 um die Gräber herum sowie die angrenzenden Grünflächen derartig gespritzt, dass die Flächen nur noch braun, kahl und verätzt aussehen! Es sind keinerlei Kleinlebewesen mehr zu entdecken.

  7. Silvia 28. September 2011 um 20:20

    Es gibt weitere Städte und Gemeinden die sich nicht darum kümmern und die Natur, wie auch die Gesundheit der Anwohner gefährden. Leider und es ist unverständlich, dass Bürgermeister nicht besser informiert sind oder ihnen gar gleichgültig ist was da passiert. Sende Eurem Bürgermeister doch diesen Artikel und drucke ihm die Mitteilung des Ministeriums aus. Ein Versuch wäre es wert. Die Resonanz könntest Du der lokalen Zeitung mitteilen oder im Internet veröffentlichen. LG, Silvia

  8. Tom 5. Juli 2012 um 18:00

    Alles gut und schön, aber gibt es denn eine Mittelchen welches Wirkungsvoll ist und nicht die Umwelt mehr als nötig schädigt? Klar habe ich schon gekratzt, aber der Erfolg ist nach spätestens 14 Tagen dahin. Ist denn nun Roundup auf meinem Gartenweg (70 cm breit) wo rechts und links Rasen ist, empfehlenswert, oder geht der Rasen dann auch mit hinüber?. Dann hab ich noch eine leicht schräge Fläche die auch zum Rasen und in ein kleines Beet läuft. Wenn ich kratze brauch ich bei ca. 110 m² bestimmt einen Tag und das alles 14 Tage, nein Danke!
    Wie könnte denn die Lösung sein?
    Danke für die Hilfe
    Happy Day Tom

  9. admin 10. Juli 2012 um 13:47

    Roundup und andere Herbizide sind auf Gehwegen verboten. Die Strafe kann bis 50.000€ betragen.

  10. Petra K 30. Juni 2014 um 20:03

    Hallo
    So ist es hauptsächlich auf Dörfern.Es wird mit Gift rumgesprüht,weil man zu faul ist sich zu bücken und das Unkraut zu zupfen.Ob die Hunde und Katzen da reintapsen und krank werden ist denen egal
    Aber wehe es läuft ein Hund (wir bezahlen genug Steuer)quer über den Bauern ihre Wiesen und macht gar kein „GeschÄft“,sondern tobt und spielt..da ist das Geschreie groß!
    Einer deckt den anderen,denn man arbeitet in der Verbandsgemeinde zusammen und da kann man sich nicht anzeigen ,sondern lacht noch blöd darüber wenn die Tiere krank werden.
    Von meiner Seite her können die strafeb nicht hoch genug sein.

  11. Petra K 30. Juni 2014 um 20:04

    Hallo
    So ist es hauptsächlich auf Dörfern.Es wird mit Gift rumgesprüht, weil man zu faul ist sich zu bücken und das Unkraut zu zupfen.Ob die Hunde und Katzen da reintapsen und krank werden ist denen egal
    Aber wehe es läuft ein Hund (wir bezahlen genug Steuer) quer über den Bauern ihre Wiesen und macht gar kein „Geschäft“,sondern tobt und spielt..da ist das Geschreie groß!
    Einer deckt den anderen,denn man arbeitet in der Verbandsgemeinde zusammen und da kann man sich nicht anzeigen, sondern lacht noch blöd darüber wenn die Tiere krank werden.
    Von meiner Seite her können die Strafen nicht hoch genug sein.

  12. Hans 10. August 2014 um 14:53

    Hallo,
    der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gehwegen usw.ist einfach zu umgehen.
    Kräuter mit einem Gasbrenner behandeln und mit einem Stahlbesen nach dem Abtrocknen abfegen.
    Gut ist auch mit einer Zink-Gießkanne die Kräuter mit kochendem Wasser verbrühen, abtrocknen und abfegen.Auch Samen ist schon damit abgetötet.
    Gruß…………Hans

  13. Hartmut 14. August 2014 um 00:26

    Habe eben mal gegooglet weil ich vorhin bei Netto neben der Babynahrung „Insektenspray“ gesehen habe.
    Warum dürfen Lebensmittelhändler solche chemischen Kampfstoffe überhaupt führen? Warum muss auf solchen Packungen kein Totenkopf oder zumindest des Zeichen für Gesundheitsschädlich ( das Kreuz ) drauf sein wie es schon auf Teebaumöl aus der Apotheke drauf ist?
    P.S. wegen dem Salz: Bei wirklich sehr hartnäckigem Glatteis habe ich auch schon Kochsalz auf den Zugangsweg auf dem Grundstück gestreut. Ich wusste zwar das das verboten ist, aber der Granulat der BSR ist auch immer mit Streusalz ( m.E. was „härteres“ als Kochsalz ) vermischt. Ich sehe nicht ein dass ich das nicht darf was der Staat in großen Mengen macht.

  14. Renke Siefken 6. November 2014 um 15:17

    Wenn man Essig zum Reinigen der Terrasse, der Auffahrt und des Gehweges nimmt, statt Wasser zu verschwenden, ist wichtig, dass man Essig als umweltfreundliches Reinigungsmittel eingesetzt hat!
    Kühlschrank, Brotkasten und Toiletten reinige ich auch mit Essig.

  15. Heinz56 14. Juni 2015 um 21:17

    Roundup muss generell verboten werden. In der Landwirtschaft wird Roundup großflächig bedenkenlos eingesetzt.

  16. Yvonne 29. Dezember 2015 um 13:37

    Positiv ist doch, dass nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz die Abgabe von Pflanzenschutzmittel-Großgebinde nicht mehr an den Endverbraucher erfolgen darf, sondern nur noch an sachkundige Anwender. Damit hat der Gesetzgeber auf jeden Fall eine Überdosierung der Konzentrate vorgebeugt.

  17. susilü 24. Mai 2017 um 11:06

    Es gibt eben doch immer wieder und eben auch recht viele Leute, die einfach nicht reflektieren, was sie tun. Ich finde das verantwortunglos, aber mittlerweile habe ich immerhin gelernt, die Ruhe zu bewahren. Ich finde es auch nervig, wenn zwischen meinen Natursteinplatten Unkraut wächst, aber was ist denn daran so schlimm, das mal kurz zu jäten? Das macht immerhin auch den Kopf frei.

  18. Sauer Doris 31. Juli 2017 um 16:22

    Darf in einer Wohnanlage Gift gesprüht werden ohne die Mieter davon zu unterrichten?

  19. Dakota 17. September 2018 um 13:40

    In unserer Wohnanlage wird Blaukorn gestreut und Glyphosat gesprüht.Hausmeister interessiert es kein bisschen.Er sprüht und streut dieses Gift, obwohl ich ihm schon darauf angesprochen habe. Er sagt nur ich kann nicht auf die Viecher rücksicht nehmen. Es spielen viele Kinder draußen.
    Hunde und Katzen sind auch hier. Was kann man dagegen tun und an wem wende ich mich.

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