Gericht nimmt Klage wegen Krankheit durch Parfum einer Angestellten an

Krank durch Parfum der KolleginDas Szenario könnte in jedem Büro stattgefunden haben. Eine Mitarbeiterin benutzt starkes Parfum oder andere Kosmetika mit Duftstoffen im Übermaß. Eine der Kolleginnen hält es nicht aus, bittet um Verständnis und den Parfumgebrauch zu minimieren oder einzustellen, weil sie z.B. Kopfschmerzen, Schwindel oder schwere Atemwegsbeschwerden bekommt. Nichts passiert, die Kollegin bleibt bei ihrem Parfum, will nicht verzichten. Ihre Kollegin wird immer kränker und muss öfter Zuhause bleiben. Eine Amerikanerin sah dies nicht ein und ging vor Gericht. Der Richter hat den Fall diese Woche zur Verhandlung zugelassen.  

Durch Parfum arbeitsunfähig

Eine Angestellte einer Planungsbehörde hatte im vergangenen Jahr ihren Arbeitgeber, die Stadt Detroit verklagt, weil das starke Parfüm einer Mitarbeiterin ihre Arbeitsfähigkeit verhinderte. Der Gerichtsprozess wurde im vergangenen Jahr vor dem US Bezirksgericht in Detroit verhandelt. Die Stadt ging in Widerspruch, der Richter entschied am vergangenen Dienstag, dass die Klägerin einen berechtigten Grund hätte und der Prozess weiter fortgeführt würde. Aussicht auf Erfolg besteht, wie ein ähnlicher Fall beweist.

 

Ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Kollegin

McBride hatte ihre Arbeit bei der Planungsbehörde im Jahr 2000 angetreten. Die vorgebrachten Probleme begannen im Juli 2006, als eine neue Kollegin in die Abteilung kam. Sie wurde augenblicklich krank durch deren Parfum und persönlichen Raumduftvernebler.

McBride berichtete damals, dass sie seitdem signifikante Zeit von ihrer Arbeit fernbleiben musste. Sie hätte sogar eine Fertilitätsbehandlung abbrechen müssen, weil sie andere Medikamente nehmen musste.

Die Klageschrift legt dar, dass die Mitarbeiterin einen starken Duft benutze und einen Raumduftvernebler im Arbeitsraum betrieb, der dafür sorgte, dass McBride krank nach Hause gehen musste. Die Dame willigte später zwar ein, damit aufzuhören, den Raumduftvernebler zu betreiben, benutzte aber weiterhin ihr Parfüm.


Die Anklage McBrides besagte, dass ihre Arbeitsumgebung den Americans with Disabilities Act, die amerikanische Schwerbehindertengesetzgebung, verletze. McBride bat um ein Verbot solcher Duftstoffe auf ihrem Arbeitsplatz und führte Atemwegsbeschwerden und unspezifische Symptome an.

 

Richter erkennt Beschwerden an

Gegenüber der Tageszeitung Detroit News gab Richter Zatkoff zu verstehen, dass Susann McBride ausreichend Nachweis erbracht hätte, dass ihre Atmung signifikant eingeschränkt sei durch das Parfum einer Mitarbeiterin und dass es eine mögliche Beschwerde gemäß dem staatlichen Gesetz zum Schutz von Behinderten sei, das dazu diene, Behinderte vor Diskriminierung an öffentlichen Orten und Arbeitsplätzen zu schützen. Es sei nicht klar, ob die Stadt angemessene Schritte eingeleitet hätte, um McBrides Beschwerden entgegenzukommen.

 

Alison Johnson, Vorsitzende der Chemical Sensitivity Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung, die sich für die Rechte Chemikaliensensibler einsetzt, sagte gegenüber der Zeitung:“ Diese Sensitivitäten gegenüber Parfum sind sehr real, und ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie viele Leben sie ruinieren. Vielleicht ist dies ein Anfang, um anzuerkennen, dass diese Dinge sehr ernsthaft sind.“

 

McBride kämpfe in erster Linie nicht um Geld, sondern um die Menschen über diese Thematik aufzuklären und um freiwillige Kooperation zur Unterstützung der Betroffenen zu erwirken, dort wo es möglich ist.

 

Aussicht auf Erfolg ist möglich
Der Fall von Susann McBride hat Aussicht auf Erfolg. Im Jahr 2005 gewann DJ Eric Weber 10.6 Millionen Dollar durch einen Urteilsspruch gegen ihren Arbeitgeber WYCD (99.5 FM), nachdem sie erklärt hatte, dass sie durch das Parfüm eines Radiokollegen krank gemacht wurde. Aber Bezirksrichter George Caram Steeh reduzierte die Urteilssumme auf 814.000 Dollar, weil für ihn der Beweis nicht klar war, dass Weber Parfümallergie habe.

 

Die Verhandlung des McBride Falles wird für nächstes Jahr erwartet.

Der Anwalt von McBride und Alison Johnson, die Vorsitzende der Stiftung für Chemikaliensensible, sagten am Mittwoch einstimmig, dass Richter Zatkoff’s Entscheidung, den Fall weiter zu verhandeln, äußerst signifikant sei.

 

Autor:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 27.11.2008


4 Kommentare zu “Gericht nimmt Klage wegen Krankheit durch Parfum einer Angestellten an”

  1. Florentine 27. November 2008 um 19:03

    Auf das Ergebnis der Verhandlung bin ich sehr gespannt. Ich bin sehr erfreut, dass McBride gegen den massiven Parfümkonsum klagt, denn wäre ihr Arbeitsplatz parfümfrei, könnte sie ihre Arbeit verrichten, ohne gesundheitliche Schädigungen davonzutragen.

    Gut dass sie den Mut hat, sich gegen diese Bedingungen am Arbeitsplatz zu wehren.

  2. Annabelle 28. November 2008 um 21:30

    So eine Kollegin hatte ich auch. Es war unerträglich. Nichts konnte sie überzeugen ihr Parfum aufzugeben. Es gehöre zu ihrer Identität sagte sie dem Chef. mein Chef hatte Verständnis mit mir und einer Kollegin die unter Migräne leidet. Er hat sie in ein Büro am Ende des Flurs verfrachtet. Uns gehts besser seither:)

  3. Chrissi 29. November 2008 um 10:28

    Ich arbeitete jahrelang in einem Großraumbüro, ich war u.a. ständig erkältet und bekam am Telefon kaum einen Ton heraus, so sehr litt meine Atmung unter dem Parfüm meiner Kolleginnen, auch ihre Haarkosmetik machte mir sehr zu schaffen. Irgendwann ging dann überhaupt nichts mehr, seit einigen Jahren kann ich durch meine MCS, die sich im Nachhinein herausgestellt hat und mir nun einiges klarer ist, meinen Beruf nicht mehr ausüben. Das Arbeiten im Großraumbüro war für mich die allergrößte Qual überhaupt. Daher freut es mich sehr, dass die Klage von McBride zugelassen wurde, mit Spannung verfolge ich diesen Fall weiter.

  4. Soon-Ner 12. Januar 2011 um 09:57

    Liebe Silvia,

    Anfang des Jahres habe ich Dein Engagement wahr genommen und bin froh dafür.

    Wie ist es in Deutschland mit Klage bzgl. Parfüm- und Zigarettenrauchbelästigung?
    Wir Betroffene leiden doch überall ganz stark darunter.

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